Laut Steuerberatungsgesetz §6.2 dürfen Angehörige bei Steuersachen (z.B. Erstellen der Einkommenssteuererklärung) helfen. Als Angehöriger zählen insbesondere Söhne oder Töchter. Weitere Angehörige sind in §15 der Abgabenordnung aufgeführt.
Laut Steuerberatungsgesetz §6.2 dürfen Angehörige bei Steuersachen (z.B. Erstellen der Einkommenssteuererklärung) helfen. Als Angehöriger zählen insbesondere Söhne oder Töchter. Weitere Angehörige sind in §15 der Abgabenordnung aufgeführt.